AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 Wrede Nachrichtensysteme GmbH & Co. KG

 

Fassung vom Februar 2023

 

§ 1 Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Wrede Nachrichtensysteme GmbH&Co.KG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

 

§ 2 Angebote, Prospekte, Preise

An unsere unverbindlichen Angebote und an alle mündlichen Absprachen vor, bei oder nach Vertragsschluss sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Zeichnungen, Abbildungen, sowie alle Maße und Leistungsangaben, die in unseren Prospekten, Drucksachen oder Datenträgern enthalten sind, sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Preislisten allein maßgeblich. Die Gültigkeit der Preisliste erlischt mit der Herausgabe der neuen Preisliste. Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Lager und beinhalten nicht die Transport- und Verpackungskosten. Bei einem Nettobestellwert von unter 50,00 Euro berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,00 Euro netto.

 

§ 3 Lieferzeiten

Die Angabe von Lieferfristen ist freibleibend, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstlieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 10 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessen Nachfirst für die Lieferung zu setzen. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten und vergleichbare, unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung wir keinen Einfluss haben, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses. Ist in diesem Fall die verspätete Lieferung für den Käufer nachvollziehbar nicht von Interesse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern unsererseits oder auf Seiten unserer Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

§ 4 Versand

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt. Verpackungsmaterial hat der Käufer auf eigene Kosten zu entsorgen. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Lieferungen erfolgen, auch wenn wir die Frachtkosten tragen stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB vereinbart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen.

 

§ 5 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit den Lieferungen der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nachvollziehbar nicht von Interesse sind.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden, wenn Überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen. Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel und Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz -§ 247 BGB zu beanspruchen und für die 2. und jede weiter Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferung sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von uns per Nachnahme vorgenommen oder von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn sich der Eingang einer Ratenzahlung Abrede widrig um mehr als 10 Tage verzögert. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder- reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind von uns ausdrücklich inkassobevollmächtigt.

 

§ 7 Gewährleistung

Für Veränderungen der gelieferten Ware infolge Verschleißes, fehlerhafter Bedienung, unsachgemäßer Behandlung, Übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel, chemischer Einflüsse oder Witterungseinflüsse oder durch Einwirkungen ähnlicher Art ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere soweit unsere Gebrauchsanweisung missachtet und/oder notwendige Wartungen laut der Gebrauchsanweisungen nicht erfolgen. Mit dem Käufer vereinbaren wir bezüglich unserer Waren ausschließlich jene Beschaffenheitsmerkmale als vorhanden, die sich aus den diesbezüglichen Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln ergeben. Soweit unsere Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln zu einem wesentlichen Beschaffenheitsmerkmal unserer Waren unvollständig sind oder ganz fehlen, sind ergänzend die für unsere Waren gültigen DIN- bzw. EG-Vorschriften, der Stand der Technik oder die geltende Übergangsregelung im Handelsverkehr (in dieser Reihenfolge) maßgebend. Dort und in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln nicht aufgeführte Beschaffenheitsmerkmale werden von uns in keinem Fall stillschweigend (konkludent) mit dem Käufer als vorhanden vereinbart. -§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unberührt. Für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer vorgesehen, über die übliche Verwendung hinausgehenden Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben. Die Gewährleistung beträgt für Neugeräte 12 Monate ab Übergabe der Sache an den Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. -§ 479 BGB bleibt unberührt. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Der -§ 377 HGB findet insoweit Anwendung. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Frist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht. -§ 479 BGB bleibt unberührt. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Ist die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung erfolglos oder werden die Beanstandungen nicht binnen einer weiteren, schriftlich zu setzender Nachfrist von 15 Tagen behoben, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrage verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung in Fällen grober fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach auf das vorhersehbare Maß eines Schadens begrenzt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma Wrede Nachrichtensysteme zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Firma Wrede-Nachrichtensysteme. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er jedoch bereits heute alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages incl. der gesetzlichen MWST an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Bei Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungswerte der übrigen verwendeten Ware steht. Der Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist unser Fakturenwert. Wird der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, dass ein Miteigentumsanteil im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit und verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt. Zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt der Käufer berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und solange insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer verpflichtet, uns über die Verkäufe der der Vorbehaltsware Rechnung zu legen, uns die Drittschuldner zu benennen und uns alle zur Einziehung notwendigen Informationen zu erteilen. Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefordert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns aufzufordern. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Wasser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Alle Ansprüche gegen den oder die Versicherer bzw. gegen dritte Schädiger werden erfüllungshalber an uns abgetreten. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen gegen Drittkunden hat der Käufer uns unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention durch uns notwendigen Informationen und Papiere zu unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Ferner hat der Käufer Beschädigungen und Verlust der Vorbehaltsware sowie jede Änderung seines Firmen- oder Wohnsitzes anzuzeigen. Die Firma Wrede Nachrichtensysteme nimmt die vorstehenden Abtretungen an.

 

§ 9 Rückgaberecht

Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei Lieferung oder Leistung im Wege des Fernabsatzes (-§ 312b Abs. 1 BGB) gemäß -§ 355 BGB ein Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung zu. Die Widerrufsfrist beginnt bei zu erbringenden Dienstleistungen an dem Tag des Vertragsschlusses oder bei der Lieferung von Waren an dem Tage des Eingangs der Ware bzw. bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren an dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung beim Kunden oder einem von ihm benannten Dritten. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform bzw. der Rücksendung der Ware an die Adresse des Verkäufers. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfallsdatum überschritten wurde. Zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software mit und ohne Zubehör jeglicher Art. Zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten. Zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen. Die in der Form von Versteigerungen (-§ 156 BGB) geschlossen werden. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 Euro hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, soweit die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die Ware durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verschlechtert wird.

 

§ 10 Warenrücknahme aus Kulanz

Grundsätzlich besteht in Kulanzfällen (Falschbestellung, sonstige Motivirrtümer des Käufers, etc.) kein Anspruch auf eine Warenrücknahme. Mit unserer ausdrücklichen Zustimmung kann der Käufer jedoch bestellte und bereits erhaltene Ware zurückgeben. Die Ware ist dann frachtfrei und original verpackt an uns zurückzusenden. Die Rücklieferung erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Für die Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 20 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 12,00 Euro.

 

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit uns von uns ausdrücklich als berechtigt anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.

 

§ 12 Pauschalierter Schadensersatz

Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 7 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

§ 13 Erfüllungsort

Erfüllungsort, Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Firma Wrede Nachrichtensysteme GmbH&Co.KG in Bielefeld. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 14 Versand ins Ausland

Der Versand ins europäische Ausland erfolgt per Vorauskasse, die Versandkosten betragen in diesem Fall 18,00 €. Zielländer, welche außerhalb der EU sich befinden, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dabei ist Punkt 18 zu beachten.

 

§ 15 Versand im Inland

Der Versand im Inland erfolgt wahlweise per Nachnahme oder Vorkasse, wobei die Versandkosten in beiden Fällen 9,00 € betragen. Bei Nachnahmesendungen erhebt DHL eine zusätzliche Zustellgebühr in Höhe von 2,00 €, welche wir Ihnen auf Ihrer Rechnung nicht ausweisen können, da der Betrag nicht von uns eingezogen wird, sondern von DHL selbst. Bei jedem Versand ist Punkt 18 zu beachten.

 

§ 16 Sperrgutzuschlag

Für sperrige Güter wie z.B. Stabantennen ab 80cm Durchmesser oder Basisantennen ab 1,70m Länge erheben wir zusätzlich einen Sperrgutzuschlag von 25,00 €. Bei Paketen, welche eine Länge von 1,20m überschreiten, wird ein Zuschlag von 4,50 € erhoben. Diese Zuschläge werden nicht willkürlich von uns erhoben, sondern sind fester Bestandteil der AGB der DHL Group!

 

§ 17 Transportversicherung

Ab einen Bestellwert von 500,00 € bis 2500,00 € erheben wir eine anteilige Versicherungsgebühr von 1,25% vom Warenwert. Ab einen Bestellwert von 2500,00 € beträgt die Zusatzversicherung anteilig 2,5 % vom Warenwert.

 

§ 18 Nicht Annahme von Nachnahmesendungen

Bei nicht Entgegennahme von Inkassolieferungen belasten wir Ihnen per Rechnung die uns entstandenen Versandkosten für diese Lieferung. Sollten diese Rechnungen nicht bezahlt werden, verhängen wir eine Liefersperre.

 

§ 19 Distanzierung und besondere Hinweise

Die Firma Wrede Nachrichtensysteme als Händler und Besitzer von wrede-nachrichtentechnik.de und funksachen.de haftet nicht für irgendwelche Schäden, die durch die illegale Verwendung dieser Artikel entsteht. Die Firma Wrede Nachrichtensysteme weist ausdrücklich darauf hin, dass es illegal ist, europäische PayTV Programme, ohne ein Abonnement innerhalb Europas anzusehen. Wer die auf dieser Homepage angebotenen Produkte dazu nutzen sollte, kostenpflichtige Fernsehprogramme unentgeltlich zu empfangen, macht sich strafbar. Die angebotene Funk- und IT-Technik dürfen vom Kunden nicht zu illegalen Zwecken genutzt werden. Die Produkte dürfen nur für legale Anwendungen wie Personenkontroll- und Überwachungssysteme genutzt werden. Mit dem Besuch der Homepage und der Bestellung der Artikel erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie nicht gegen geltendes Recht gleich ob national oder international verstoßen.

 

§ 20 Dienstleistungen

Die Dienstleistungen der Firma Wrede Nachrichtensysteme werden üblicher Weise zu den Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr erbracht. Überstunden außerhalb dieser Zeiten werden mit einem Aufschlag von 50% berechnet. Samstags und nach 18:00 Uhr mit einem Aufschlag von 100%. Sowie der Aufschlag an Sonn- und Feiertagen der mit 200% in Rechnung gestellt wird. Aktuelle Stundensätze und Pauschalen Entnehmen Sie der bitte der Anlage 1

 

§ 21 Urheber- und Kennzeichenrecht

Die Firma Wrede Nachrichtensysteme ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle in unseren genutzten Publikationen genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Wrede Nachrichtensysteme nicht gestattet.

 

§ 22 Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen beibehalten.

 

 

Anlage 1

Preisliste 2024 

Systemtechniker - Montage

Std.

95,00 €

Systemtechniker - Spezialisiert

Std.

128,00 €

Monteur + PSA/G41

Std.

267,00 €

Wegezeit Std.

75,00 €

Übernachtungspauschale

je ÜN

254,00 €

gültig ab 01.08.2024

Alle Preise in € zzgl. MwSt.

Zuletzt angesehen